Das Steuerrecht betrifft nicht nur Unternehmen. Wir bieten auch Privatpersonen eine umfassende steuerliche Beratung von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zu komplexen Fragen der Vermögensnachfolge und Testamentgestaltung.
Zuverlässige Abrechnungen für Ihr Team
Wir wissen: Vermögen ist oft mit persönlichen Geschichten und Verantwortung verbunden. Deshalb verbinden wir fachliche Kompetenz mit Sensibilität – und begleiten Sie bei wichtigen Entscheidungen rund um Ihr Lebenswerk.
Ihr Vorteil mit uns
Wir betrachten Vermögen, Steuern und Nachfolge im Zusammenspiel.
Verlässliche Planung bei komplexen Themen wie Erbschaft oder Schenkung.
Klare Strukturen und verständliche Aufstellungen.
Maßgeschneiderte Beratung für Ihre persönliche Situation.
Anfertigung Ihrer Einkommen-steuererklärungen unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Gestaltungs-möglichkeiten und aktueller Rechtslage.
Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungspotentiale
Entwicklung individueller Steuerstrategien zur Reduzierung der steuerlichen Belastung und langfristigen Sicherung Ihres Vermögens.
Vermeiden steuerliche Probleme bei Privatvermögen
Beratung zur steuerlich optimalen Strukturierung von Kapitalanlagen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten.
Wir haben Ihr Vermögen im Blick
Erstellung übersichtlicher Vermögensaufstellungen als Grundlage für Finanz- und Nachfolgeplanungen.
Unterstützung bei der Vermögensnachfolge
Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Vermögens-übertragungen, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine geordnete Nachfolge zu gewährleisten.
Erstellen notwendiger Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen sowie Beratung zur steuerlichen Gestaltung.
Was Mandanten oft wissen wollen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre steuerlichen Pflichten und unsere Beratung.
Grundsätzlich ist jeder zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, dessen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Ausnahmen gibt es für Steuerpflichtige die ausschließlich Arbeitslohn beziehen. Diese sind in § 46 Abs. 2 EStG abschließend geregelt.
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die sämtliche Einkünfte einer steuerpflichtigen Personen erhoben wird und bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Die Lohnsteuer ist eine Abzugssteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält und an das Finanzamt abführt. Bei einer Einkommensteuerveranlagung wird die Lohnsteuer als Vorauszahlung zur Einkommensteuer abgerechnet.
Als Steuerpflichtiger, der steuerliche Beratung in Anspruch nimmt, hat man grundsätzlich 14 Monate, also bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres, Zeit seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.