GRUNDSTEUERREFORM – 2022 GEHT ES LOS!
- Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Denn die Belastungsverteilung ist im Laufe der Zeit unzutreffend geworden. Es wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein.
Zur Umsetzung ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 01.07.2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt ab-zugeben.
Die Erklärung besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Ab dem 01.07.2022 können sie elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de“ schnell und bequem eingetragen und übermittelt werden.
Die Finanzverwaltung wird den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken zuvor im Mai/Juni 2022 in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen sowie Erläuterungen an die Hand geben. Dazu zählen auch Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen.
Bis zum 31.10.2022 sind die Erklärungen abzugeben. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet. Den Rest erledigt die Verwaltung.
So können wir Ihnen helfen!
Die V. Blank & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie bei Ihren Mitwirkungs- und Erklärungspflichten:
✓ Elektronische Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes bis zum 31.10.2022
✓ Prüfung des Feststellungsbescheids des Grundbesitzwertes und des Grundsteuermessbescheids
Wenn wir Sie in dieser Sache unterstützen sollen, benötigen wir bis zum 31.08.2022 folgende Unterlagen von Ihnen:
✓ Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes mit dem jeweiligen Aktenzeichen sowie den entsprechenden Anlagen (voraussichtlicher Versand im Mai/Juni 2022)
✓ Ausgefüllter Grundsteuerfragebogen (online oder am Empfang verfügbar)
✓ Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (online oder am Empfang verfügbar)
Sollte Ihr Grundstück nicht in Niedersachsen liegen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt zu uns auf!
Quelle: Grundsteuerreform – 2022 geht es los! – Niedersächsisches Finanzministerium
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/grundsteuerreform-2022-geht-es-los-208287.html (Stand: 28.03.2022)
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